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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Miete

Millennium Dance Complex Germany GmbH

(nachfolgend “MDC” genannt)

 

1. Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt.

Aufträge, Absprachen, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Mitarbeiter mündlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke durch eine schriftliche Vereinbarung mit zu den Veranstaltungen bringen.

 

2. Vermietung und Vertragsschluss

Vermietungsverträge bedürfen stets der Schriftform. MDC ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. 

Die Homepage von MDC ist eine reine Informationsplattform ohne Kaufoption. Nach Erhalt der Anfrage erstellt MDC ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch eine Zusendung des unterschriebenen Angebots des Vertragspartners zustande. 

Soweit abweichend von dem, dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot, Mehrleistungen durch MDC erbracht werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. MDC wird den Vertragspartner über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen.

Die Mitarbeiter von MDC stehen jeder Zeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache (Musikanlage etc.) zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag über eine vorab mitgeteilte Telefonnummer telefonisch zu erreichen. Mit Entgegennahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein. 

 

3. Stornierung des Vertrags durch den Vertragspartner

Die Stornierung einer Anmietung ist bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.

Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird:

bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der vereinbarten Vergütung und 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung die volle Vergütung fällig.

 

4. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Stunden berechnet. Es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt durch den Vertragspartner im MDC. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Ein früheres Ende der Veranstaltung führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe durch den Vertragspartner bei MDC bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. 

 

5. Preise, Kaution und Bezahlung

Preise von MDC verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und netto; Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Kosten für Transport/Lieferung und Transportversicherung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Die Preise des Angebots stellen keine Endpreise dar - d.h. sie beinhalten nicht die Preisbestandteile wie anfallende Umsatzsteuer und eventuell vereinbarte Versicherungen. Im Einzelfall können weitere Steuern und Abgaben vom Vertragspartner zu zahlen sein.

MDC behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner in unversehrtem Zustand zurückgezahlt.

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung per Vorkasse. Nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch MDC ist die Zahlung über Banküberweisung möglich. Etwaige Anfallende Gebühren sind vom Vertragspartner zu tragen. Alle dabei übertragenen Daten unterliegen dem Datenschutz.

 

6. Behandlung von Mietgut

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Gegenstände und Räumlichkeiten während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Zweck zu gebrauchen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geräte/Räumlichkeiten nicht unbeaufsichtigt zu lassen. 

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen. 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Gegenstände und Räumlichkeiten im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben.

 

7. Rücknahme des Mietgutes

Die Räumlichkeiten sind in sauberem sowie einwandfreien Zustand dem Vermieter während des im Mietvertrag genannten Zeitraums zurückzugeben.

Im Falle von Beschädigung von Leuchtmitteln, Gegenstände oder Räumlichkeiten hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert zu erstatten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

 

8. Schäden und unvollständige Rückgabe

Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung der Mietsache, Teilen der Mietsache oder Räumlichkeiten. Der Grund der Beschädigung ist nicht relevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.

Der Vertragspartner ersetzt den durch den Ausfall entstehenden Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden in und an den Räumlichkeiten.

Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Vertragspartner der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt.

MDC erhebt für die Bearbeitung von Reparaturen und Wiederbeschaffungen eine Aufwandsentschädigung.

Kümmert sich der Vertragspartner um die Wiederbeschaffung vollständig selbstständig ohne, dass für MDC ein Aufwand entsteht, entfällt die Entschädigung. Reparaturen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Reparaturen werden nur durch MDC beauftragt oder durchgeführt.

MDC ist berechtigt Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen.

 

12. Rücktritt von Verträgen

MDC behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Das MDC behält sich außerdem den Rücktritt von Verträgen vor wenn ein Vertragspartner die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen nicht gewährleisten kann.Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

Hat MDC begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. 

13. Datenschutz

Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt MDC und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern.

MDC speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die E-Mail-Adresse des Vertragspartners nutzt MDC nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.

MDC gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter.

Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. 

14. Haftung SARS-CoV-2

Der Vertragspartner übernimmt vollständig die Haftung für die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen aller Personen im angemieteten Zeitraum des Mietobjekts. SARS-CoV-2-ARBEITSSCHUTZSTANDARD EMPFEHLUNGEN

15. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot.

 

16. Höhere Gewalt

Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch angekündigte sowie nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modell­gagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

 

16. Vorzeitige Beendigung der Anmietung nach eigenem Ermessen

Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter/ Schließer für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Loft Studio Cologne umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

 

(Stand 2021)

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